Bei einem Unfall ohne Verletzte müssen Sie keinen Notruf absetzen und können direkt die Nummer 110 oder der nächsten zuständigen Polizeidienststelle anwählen.
Diese schicken entweder selbst Beamte zum Unfallort oder leiten den Vorfall an den zuständigen Jagdpächter weiter. Sowohl die Polizisten als auch der Jagdpächter sind befugt, Ihnen eine Wildunfallbescheinigung auszustellen.